Parkraumbewirtschaftung in St. Peter-Ording - die häufigsten Fragen und Antworten
Viele Parkplätze in Strandnähe oder im Badzentrum sind seit Jahren gebührenpflichtig. Dies bleibt unverändert. Im Ortsteil „Dorf“ werden zukünftig viele Parkplätze über Gebührenerhebung in die Bewirtschaftung genommen (z.B. der Marktplatz). Ebenso wird das Parken am Straßenrand in den Ortsteilen Bad und Dorf zukünftig gebührenpflichtig. Bitte achten Sie bei allen Parkflächen auf die Beschilderung vor Ort.
Die ersten 30 Minuten eines Parkvorgangs sind auf allen Parkplätzen der Gemeinde gebührenfrei. Für kurze Besorgungen kann ein kostenfreies Ticket am Parkautomaten oder per App gelöst werden.
Der Jahresparkschein kostet 180,- € zuzüglich Gebühren (Abhängig vom Anbieter) und kann unabhängig vom Wohnsitz erworben werden. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Gültig für ein Fahrzeug
- Ganzjährig bis zu 3 Stunden gebührenfreies Parken auf Parkplätzen der Gemeinde (es ist eine Parkscheibe zu nutzen)
- Zusätzlich ist zwischen November und März auf bestimmten Parkflächen außerhalb der Zentren das Parken ganztägig möglich.
Der Jahresparkschein ist ein vorrangig digitales Angebot, dass über das Handyparken per App erworben werden kann. Sie erhalten keinen Parkausweis zur Auslage im Fahrzeug. Ihr Kennzeichen wird für die Kontrollkräfte hinterlegt. Bei Fragen zum Jahresparkschein wenden Sie sich an das Bürgerbüro des Amtes Eiderstedt. Achtung: Der Jahresparkschein ist nicht mit dem Jahresparktarif der Tourismus-Zentrale für die Nutzung der Strandparkplätze zu verwechseln!
Elektrofahrzeuge haben keine generellen Gebührenbefreiungen im Ort. Auf Parkplätzen der Gemeinde dürfen Elektrofahrzeuge nur während des Ladevorgangs bis zu 3 Stunden gebührenfrei parken. An Schnellladesäulen, die in Zukunft im Ort entstehen, gilt eine Gebührenbefreiung bis zu einer Stunde. Bitte achten Sie auf die Beschilderung an den Ladesäulen.
Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen benötigen zusätzlich zu ihrem Schwerbehindertenausweis eine sogenannte Parkerleichterung nach den Regelungen der StVO (blau, orange oder gelb). Diese berechtigt sodann zum kostenfreien Parken. Der Schwerbehindertenausweis in sich berechtigt noch nicht zum kostenfreien Parken. Grundsätzlich kann die Erteilung einer Parkerleichterung bei Vorliegen des Merkzeichens G und einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % in Frage kommen. Die Regelungen sind vielfältig und können an dieser Stelle nicht abschließend dargestellt werden. Ob und ggf. welcher Anspruch besteht, prüft die zuständige Behörde. Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie in den Bürgerbüros des Amtes Eiderstedt.
Hinweis: Behindertenparkplätze (beschildert mit dem Rollstuhlfahrersymbol) dürfen nur und ausschließlich mit einer blauen, EU-einheitlichen Parkerleichterung genutzt werden.
Die Strandparkplätze und die Parkplätze in Strandnähe werden durch die Tourismus-Zentrale bewirtschaftet. Auf diesen ist im Jahr 2025 das kamerabasierte Parken eingeführt worden. Außerdem betreibt die Tourismus-Zentrale die Parkpalette an der Zufahrt ins Bad, den Parkplatz vor der Dünen-Therme, an der Utholmer Straße und vor dem Alten Rathaus im Dorf. Nähere Informationen zur Nutzung dieser Parkplätze erhalten Sie unter www.st-peter-ording.de in der Rubrik „Mobilität“ oder per E-Mail an parken@tz-spo.de.
Mit Beginn der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung wird es auch die Möglichkeit geben die Parkgebühren per App zu bezahlen. Hierfür hat die Gemeinde Sankt Peter-Ording eine Kooperation mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung, geschlossen. Als Handyparken-Anbieter stehen „EasyPark“, „mobilet“, „PayByPhone“, „Parkster“ und „PARCO“ zur Auswahl. Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Ordnungsamts am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Mehr Informationen gibt es bei www.smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de, www.mobilet.de, www.paybyphone.de, www.parkster.com, www.parcoapp.de
Bewohnerparken soll Wohngebiete vor „Verdrängungseffekten“ durch Fremdparker schützen. Zusätzlich kann in Wohnstraßen, in denen eine Gebührenpflicht besteht, durch entsprechende Beschilderung eine Gebührenbefreiung für Bewohner geschaffen werden. Bewohnerparken sichert keinen Stellplatz vor dem Haus, sondern berechtigt durch einen Parkausweis zur Nutzung von Stellflächen innerhalb eines Quartiers. Ein Quartier umfasst dabei ein größeres Gebiet und kann sich bis ca. 1500 m ausdehnen. Berechtigt sind Bewohner eines Quartiers (Erst- und Zweitwohnsitz). Auch für Vermieter von Ferienwohnungen sollen dabei im Einzelfall Lösungen geschaffen werden. Das Bewohnerparken entbindet jedoch keineswegs von der Schaffung von Parkraum auf dem eigenen Grundstück. Bei Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung wird es nicht sofort Bewohnerparkzonen geben. Politik und Verwaltung haben sich darauf verständigt zunächst die Entwicklung in den Wohngebieten/Wohnstraßen abzuwarten sodann kurzfristig zu reagieren. Weitere Informationen würden über die Homepage und die Presse veröffentlicht.
Wir möchten die Gewerbetreibenden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gemeinde St. Peter-Ording über den aktuellen Stand zum Thema Mitarbeiterparken aufklären. Hierzu hat die Gemeinde auch im Eider-Kurier (Ausgabe 10/2025, Seite 49) in ihrem Artikel „News aus dem Rathaus – Mitarbeiterparken in SPO“ bereits berichtet.
Um die derzeit noch fehlende Regelung über Mitarbeiterparkflächen übergangsweise zu kompensieren, können Sie ab sofort bis Jahresende ohne Beschränkung der Parkdauer mit dem Jahresparkschein, den Sie bei den Anbietern für das sog. Handyparken sowie in jedem unserer Bürgerbüros (Garding, St. Peter-Ording, Tönning) erhalten, auf kostenpflichtigen Parkplätzen der Gemeinde SPO in den Parkzonen 2 und 3 ganztägig parken.
- Bahnhof Ording, Am Kurpark, 40 Stellplätze, Parkzone 2
- Zur Dünenbake, 8 Stellplätze, Parkzone 3
- Strandläuferweg, 10 Stellplätze, Parkzone 3
- Friedrich-Hebbel-Straße (Aalernhüs), 30 Parkplätze, Parkzone 2
- Parkpalette im Bad, 110 Stellplätze, Parkzone 3
- Ketelskoog, 20 Stellplätze, Parkzone 2
- Heedweg, 22 Stellplätze, Parkzone 3
In der Parkzone 2 wird eine monatliche Pacht von 55,- € (brutto) und in der Parkzone 3
eine monatliche Pacht von 65,- € (brutto) je Stellplatz erhoben.
Ab dem 01. Oktober 2025 können Sie sich auf Mitarbeiterparkflächen bewerben. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2025 ein.
Grundsätzlich wird jedem Bewerber mindestens ein Stellplatz garantiert. Die verbleibenden Stellplätze werden im Verhältnis des angegebenen Bedarfs vergeben.
Vergabekriterien
- Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Gewerbetreibende mit Sitz in der Gemeinde Sankt Peter-Ording. Verträge werden ausschließlich mit Arbeitgebern geschlossen. Mitarbeiter/Pendler können nicht direkt ein Vertragsverhältnis mit der Gemeinde eingehen oder sich darauf bewerben.
- Die Vertragsdauer wird für die Pilotphase auf zunächst 12 Monate beschränkt. Darüber hinaus kann keine Zusage für die Zuteilung eines MA-Stellplatzes gegeben werden. Die Pilotphase dauert vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 an.
- Der Ausschuss für kommunale Liegenschaften und Gebäude wird nach erfolgter Ausschreibung die Vergabe der Stellplätze anhand der definierten Kriterien vornehmen.
Pilotphase
Die Pilotphase dauert zunächst für ein Jahr (01.04.2026 bis 31.03.2027) an. Ab Herbst 2026 erfolgt eine Evaluierung in den politischen Gremien, um Festsetzungen für die Fortsetzung des Mitarbeiterparken über den 31.03.2027 hinaus zu treffen.
Bewerbung auf Mitarbeiterparkflächen
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung per Mail an: parken-spo@amt-eiderstedt.de
Folgende Angaben sind bei der Bewerbung notwendig:
- Favorisierte Standorte und Anzahl der gewünschten Mitarbeiterparkplätze
- Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb insgesamt
- Anzahl eigener bereits vorhandener Stellplätze für Mitarbeitende
Die Inbetriebnahme der Parkautomaten erfolgt im Laufe der ersten Septemberwoche 2025.
Rund um das Parkraumkonzept der Gemeinde sind wir bemüht die häufigsten Fragen (FAQs) und deren Beantwortung fortlaufend auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden können, dann wenden Sie sich an das Ordnungsamt unter parken-spo@amt-eiderstedt.de.
Das Parkraumkonzept soll bereits zum Jahresende erstmals evaluiert werden, um ggf. gebündelt Anpassungen in den getroffenen Parkregelungen für das Jahr 2026 vorzunehmen. Anregungen zum Parkraumkonzept richten Sie ebenfalls an das Ordnungsamt unter parken-spo@amt-eiderstedt.de.